Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten unsere AGB, Stand Januar 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anita Pethke Atelier


1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “AGB”) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung finden auf alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen von Anita Pethke Atelier (nachfolgend: “AP”) Anwendung.
1.2. Mit seiner Bestellung erkennt der Vertragspartner die Geltung der jeweils aktuellen AGB von AP an. Dies gilt auch für etwaige Folgegeschäfte, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Lieferungen oder Leistungen widersprochen.


2. Angebote, Preise und Annahme von Bestellungen
2.1. Alle Angebote von AP sind – insbesondere im Hinblick auf Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend.
2.2. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer sowie zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.
2.3. Kostenvoranschläge von AP gelten noch nicht als bindendes Angebot. Bestellungen des Vertragspartners gelten vielmehr erst dann als angenommen, wenn AP diese schriftlich bestätigt hat (ggf. durch Rechnungstellung).
2.4. Nachträgliche Änderungen von Aufträgen durch den Vertragspartner müssen von AP ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
2.5. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung sind 50 % des vereinbarten Preises bei Vertragsschluss und 50 % bei Abholung der Ware fällig.


3. Zahlungsziel und Verzug
3.1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu zahlen, wobei der Eingang der Zahlung bei AP maßgeblich ist.
3.2. Im Falle des Verzuges werden sämtliche Verbindlichkeiten des Vertragspartners gegenüber AP sofort fällig. Zudem ist AP berechtigt, weitere Lieferungen nicht oder nur gegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Im Falle des Rücktritts aufgrund Zahlungsverzugs ist der Vertragspartner zudem verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und Gefahr an AP zurückzusenden und sämtliche entstandenen Kosten und Schäden zu erstatten.


4. Versand und Lieferung
4.1. Die Ware wird ab Atelier verkauft. Soweit nicht anders vereinbart, reist die Ware unversichert und auf Gefahr des Vertragspartners. Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.2. Die Höhe der Verpackungs- und Versandkosten wird dem Vertragspartner bei Vertragsschluss mitgeteilt. Für den Versand in das Ausland ist AP berechtigt, zusätzliche, kostendeckende Versandkosten für Porto und Verpackung vom Vertragspartner einzufordern.
4.3. Die Wahl des Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch AP nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für die billigste und schnellste Beförderung.


5. Untersuchungs- und Rügepflicht
5.1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich bei AP geltend zu machen.
5.2. Mängelansprüche des Vertragspartners setzen die Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB voraus, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher.
5.3. Im Falle von Transportschäden ist der Vertragspartner verpflichtet, diese unverzüglich bei Erhalt der Ware gegenüber dem Transporteur geltend zu machen und schriftlich in dem Lieferschein o. ä. zu vermerken.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von AP aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner im Eigentum von AP.
6.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die von AP gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Diese Berechtigung erlischt im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners beantragt worden ist.
6.3. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an AP ab. AP nimmt die Abtretung hiermit an.
6.4. Der Vertragspartner ist ermächtigt, die Außenstände aus der Weiterveräußerung der Ware einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung entfällt, wenn bei dem Vertragspartner im Sinne von Ziff. 6.2 kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang mehr gegeben ist. Darüber hinaus kann AP die Einzugsermächtigung des Vertragspartners widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Pflichten AP gegenüber, insbesondere mit Zahlungen, in Verzug gerät. Entfällt die Einzugsermächtigung oder wird sie von AP widerrufen, hat der Vertragspartner AP unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herauszugeben.
6.5. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Ware mit anderen Sachen erwirbt AP Miteigentum an der einheitlichen bzw. neuen Sache zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von AP gelieferten Ware zum Wert der anderen verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Sachen ergibt. Für die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstandene neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
6.6. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder die an AP abgetretenen Außenstände ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentum/das Recht von AP hinzuweisen und AP unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Vertragspartner.
6.7. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Vertragspartner verpflichtet, auf erstes Anfordern von AP, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an AP abzutreten.


7. Gewährleistung, Mängelhaftung
7.1. Im Falle von mangelhafter Ware steht dem Vertragspartner ein Gewährleistungsrecht nach den folgenden Regelungen zu.
7.2. Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung beträgt bei neuer Ware 1 Jahr und bei gebrauchter Ware 6 Monate jeweils ab Übergabe. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung bei neuer Ware 2 Jahre und
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bei gebrauchter Ware 1 Jahr jeweils ab Übergabe. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen von AP. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
7.3. AP ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Ware während der Gewährleistungsfrist nachzubessern oder zu ersetzen. Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Verschulden von AP nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Sofern Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden, ist die Haftung von AP wie in Ziff. 8 beschrieben begrenzt.
7.4. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass Darstellungen im Katalog oder im Internet von den tatsächlichen Endprodukten abweichen können, da es sich jeweils um Einzelanfertigungen handelt und da die Materialien Form- und Farbabweichungen aufweisen können. Derartige übliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.


8. Haftungsbeschränkung
8.1. AP, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinsam: „AP“) haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder um die Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie.
8.2. AP haftet nicht für die unsachgemäße Verwendung der Waren und Produkte durch den Vertragspartner.
8.3. Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet AP nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.
8.4. Die Haftung von AP ist außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung auf den für AP bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.


9. Rechte
9.1. Im Falle von besonderen Gestaltungsvorgaben des Vertragspartners garantiert der Vertragspartner, dass diese Gestaltungsvorgaben frei von jeglichen Rechten Dritter sind. Der Vertragspartner hält insoweit AP von jeglichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.


10. Schlussbestimmungen
10.1. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass AP die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert. Auf die separate Datenschutzerklärung von AP wird verwiesen.
10.2. Gegen Ansprüche von AP kann der Vertragspartner nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10.3. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AP ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Forderungen aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.
10.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag ist der Sitz von AP, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.5. Diese AGB und der zugrunde liegende Vertrag zwischen AP und dem Vertragspartner unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Vorschriften zum internationalen Privatrecht.
10.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.


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